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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der orenda training GmbH. Wir empfehlen Ihnen, diese AGB sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen über Ihre Rechte und Pflichten enthalten. Stand: Mai 2025.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen Bildungs- und Trainingsangeboten (Jahrestrainings, Seminare, Workshops, Coachings und weitere Veranstaltungen) sowie für die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen (Beratung, Coaching, individuelles Trainingsprogramm etc.) der orenda training GmbH, Siedlerstraße 46, 71126 Gäufelden (nachfolgend: "orenda training").

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen orenda training und dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber (nachfolgend: "Kunde") gelten ausschließlich die vorliegenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, orenda training stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen von orenda training kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Anmeldeformular auf der Website erfolgen. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(2) Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch orenda training zustande. orenda training behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Bei Jahrestrainings gilt die Anmeldung für die gesamte Ausbildungsdauer von 12 Monaten bzw. 12 Kursteilen, sofern nicht anders vereinbart.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website, in Broschüren oder anderen Medien ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Bei Jahrestrainings kann die Zahlung in monatlichen Raten erfolgen. Die erste Rate ist vor Beginn des Trainings fällig, die weiteren Raten werden monatlich per Lastschrift eingezogen oder sind zum 1. eines jeden Monats zu überweisen. Zahlungen über Online-Zahlungsanbieter werden sofort fällig. Bei Anmeldung zu einem Jahrestraining folgen alle weiteren Zahlungen im monatlichen Rythmus nach Zeitpunkt der Anmeldung.   

(3) Bei Einmalseminaren und Workshops ist der Teilnahmebetrag spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Rabatte und Sonderkonditionen, insbesondere Frühbucherrabatte, sind nur gültig bei fristgerechter Zahlung und innerhalb der angegebenen Zeiträume.

§4 Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

(1) Bei Einmalseminaren und Workshops kann der Kunde bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zurücktreten. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

(2) Bei Jahrestrainings ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 90 Tagen vor Beginn des 1. Kursteils möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei eine späteren Kündigung nach Ende der 90 Tage oder während des Jahrestraining wird die gesamte Seminargebühr fällig.                    

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass orenda training durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Jede Abmeldung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§5 Änderungen, Absage und Kündigung durch orenda training

(1) orenda training behält sich das Recht vor, Änderungen des Veranstaltungsprogramms, des Veranstaltungsortes, den Austausch von Trainern sowie zeitliche Verschiebungen vorzunehmen, soweit diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

(2) orenda training kann vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Trainer erkrankt ist oder andere Umstände vorliegen, die orenda training die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall wird ein Alternativangebot unterbreitet, oder bereits geleistete Zahlungen erstattet.

(3) Bei Jahrestrainings ist orenda training berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist oder ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn der Kunde den Trainingsverlauf nachhaltig stört oder andere Teilnehmer gefährdet oder belästigt.

§6 Ersatzteilnehmer

(1) Der Kunde kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen, der an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR an.

(2) Bei Jahrestrainings ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers nur zu Beginn eines Trainings oder in besonderen Ausnahmefällen möglich und bedarf der Zustimmung von orenda training.

§7 Versäumte Termine

(1) Versäumt der Kunde einzelne Kursteile eines Jahrestrainings, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

(2) Bei Versäumnis eines Einmalseminars oder Workshops besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder Nachholung.

§8 Haftung

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen von orenda training erfolgt auf eigene Gefahr. orenda training haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von orenda training, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) orenda training übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Garderobe.

§9 Urheberrechte und Vertraulichkeit

(1) Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung an den von orenda training bereitgestellten Unterlagen und Materialien, stehen allein orenda training zu. Kein Teil der Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von orenda training in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Vorträge benutzt werden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Veranstaltung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere persönliche Informationen anderer Teilnehmer, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§10 Datenschutz

(1) orenda training erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Näheres hierzu in der Datenschutzerklärung von orenda training.

§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen orenda training und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von orenda training in Gäufelden.

§12 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

orenda training GmbH

Siedlerstraße 46
71126 Gäufelden

Telefon: +49 7032 78890
E-Mail: info@orenda.de

Geschäftsführer: Erich Erwin Weißmann
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 737950

USt-IdNr.: DE 209951429

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Erich Erwin Weißmann

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Tel: +49 7032 78890
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